I. Geltungsbereich / AGB / Abwehrklausel

Die Allgemeinen Abonnementbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Landesbühnen Sachsen GmbH („Theater“), insoweit vertreten durch den Kassenleiter, und den Personen, mit denen ein schriftlicher Abovertrag zustande gekommen ist („Abonnent“). Ergänzend finden auf den Abovertrag auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theaters Anwendung, die im Falle des Widerspruchs diesen Allgemeinen Abonnementbedingungen nachgehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn auf solche verwiesen werden sollte.

II. Vertragsgegenstand / Änderungen / Übertragbarkeit / Ermäßigungsberechtigung

Entsprechend der Abonnementart ist der Abonnent berechtigt, für die entsprechenden Abovorstellungen die für ihn reservierten Plätze der von ihm gewählten Platzgruppe gegen Vorlage der entsprechenden Abokarten sowie ggf. des gültigen Nachweises einer Ermäßigungsberechtigung zu den jeweiligen Terminen bei der Einlasskontrolle zu nutzen. Die Zuweisung gleichwertiger Ersatzplätze bleibt dem Theater jedoch vorbehalten.

Ebenso bleiben Änderungen der Vorstellungstage und -zeiten aus wichtigem Grund dem Theater vorbehalten. Das Theater informiert in geeigneter Form über Änderungen gegenüber den Angaben im Spielplan. Der Abonnent ist seinerseits verpflichtet, ggf. geänderte Vorstellungstage und -zeiten den Veröffentlichungen des Theaters zu entnehmen oder an der Theaterkasse des Theaters zu erfragen.

Kann kein Ersatztermin zur Verfügung gestellt werden, wird der darauf entfallende Abokartenpreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, soweit eine Haftung des Theaters entsprechend der nachstehenden Regelungen der Ziffer V. ausscheidet, ausgeschlossen. Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt kommen weder Erstattungen noch Ersatz in Betracht.

Ist der Abonnent an der Wahrnehmung von Vorstellungsterminen verhindert, hat er die Möglichkeit bei Vorlage der betreffenden Abokarten spätestens zwei Tage vor dem Vorstellungstermin, einen Ersatztermin oder einen Tauschschein in Anspruch zu nehmen. Der Tauschschein ist grundsätzlich nur für dasselbe Werk und denselben Wochentag entsprechend der Abonnementsart einlösbar. Kommt mit Zustimmung des Theaters ein Tausch ohne Einhaltung dieser Tauschbedingungen zustande, ist der Abonnent verpflichtet, einen sich etwa ergebenden Malus gegenüber dem von ihm entrichteten Abokartenpreis auszugleichen. Ergibt sich hingegen ein Bonus wird dieser vom Theater nicht erstattet. Die jeweils letzte und vorletzte Vorstellung einer Inszenierung sowie die letzte Vorstellung eines Abonnements sind von jeder Tauschmöglichkeit ausgeschlossen.

Tauschscheine verlieren mit dem Ablauf der Spielzeit, für die oder innerhalb derer sie ausgegeben worden sind, ihre Gültigkeit. Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen, verloren gegangene Abokarten oder Tauschscheine wird kein Ersatz geleistet.

Nicht ermäßigte Abokarten sind frei übertragbar, ermäßigte Abokarten jedoch grundsätzlich nur zu Gunsten solcher Personen, die ebenfalls berechtigt sind, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Dies sind Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 v.H., Bürgergeldempfänger sowie Rentner, die alle mit Ausnahme der Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bei Inanspruchnahme der Ermäßigung jeweils einen gültigen Nachweis dieser Eigenschaft (im Falle befristeter Nachweise etwa durch entsprechende Folgebescheinigung) bei der Einlasskontrolle im Original vorzulegen haben. Eine rückwirkende Gewährung der Ermäßigung erfolgt nicht. Soll im Einzelfall eine ermäßigte Abokarte auf eine nicht ermäßigungsberechtigte Person übertragen werden oder kann bei Inanspruchnahme einer ermäßigten Karte kein gültiger Nachweis vorgelegt werden, ist die Differenz gegenüber dem normalen Abokartenpreis nachzuentrichten.

III. Zahlungspflicht / Eigentumsvorbehalt / Folgen von Verzug / Nebenleistungen

Die Abokartenpreise sind in der vereinbarten Höhe jeweils für eine Spielzeit im Voraus zu Gunsten des angegebenen Geschäftskontos des Theaters zu bezahlen und gelten als rechtzeitig geleistet, soweit sie dem Theater binnen der vereinbarten Zahlungsfrist kostenfrei zur freien Verfügung gutgeschrieben sind. Im Falle der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren fallen etwaige Rücklastschriftgebühren dem Abonnenten zur Last.

Befindet sich der Abonnent mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Verzug, werden pro Mahnung Mahnkosten in Höhe von 3,00€ unbeschadet sonstiger Ansprüche erhoben. Der Nachweis darüber hinausgehender Aufwendungen bleibt dem Theater und der Nachweis keiner oder geringerer Aufwendungen bleibt dem Abonnenten vorbehalten. Dauert der Zahlungsverzug ungeachtet einer Mahnung fort, ist der Theater berechtigt, den Abovertrag außerordentlich zu kündigen.

Das Eigentum an den Abokarten bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung vorbehalten.

Im Falle der Versendung von Abokarten wird ein zusätzliches Entgelt i.H.v. 2,00 € erhoben, was zugleich mit den Abokarten zu entrichten ist. Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Abonnenten.

Nach Erhalt der Abokarten ist der Abonnent verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Reklamationen ebenfalls unverzüglich dem Theater anzuzeigen. Ansprüche aufgrund verspäteter Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, das Theater hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

IV. Vertragslaufzeit / Vertragsbeendigung

Die Laufzeit des Abovertrages beginnt mit dem Zustandekommen dieser Vereinbarung und ist zunächst für eine Spielzeit abgeschlossen. Die Spielzeit beginnt in der Regel zum 01.08. eines Kalenderjahres und endet mit Ablauf des 31.07. des darauffolgenden Kalenderjahres. Der Abovertrag verlängert sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn er nicht zum 30.06. (Posteingang) eines Kalenderjahres gekündigt worden ist. Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt auch das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund binnen zwei Wochen nach Kenntnis desselben und mit entsprechendem Nachweis. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

Jeweils bis zum 30.04. eines Kalenderjahres erhält der Abonnent einen Abobrief mit dem neuen Spielplan und den gültigen Kartenpreisen. Wird daraufhin nicht fristgerecht gekündigt, besteht der Abovertrag mit der gezeichneten Kartenanzahl und entsprechend der bezeichneten Art ggf. in geänderter Form fort. Hierüber wird jeweils eine neue Reservierungsbestätigung ausgestellt und dem Abonnenten übersandt.

Endet das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorzeitig, so errechnet sich das Entgelt anteilig entsprechend der seit Vertragsbeginn bis zur Beendigung aboberechtigten Vorstellungen.

V. Haftungsbegrenzung

Das Theater haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Theaters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Theaters beruhen, oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Theaters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Theaters beruhen. Darüber hinaus ist jedwede Haftung des Theaters ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich eine zwingende Haftung vorgesehen ist.

VI. Datenschutz / Spielplanänderungen

Alle Informationen zum Umgang mit Ihren Daten durch das Theater entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erhalten die aktuellen AGBs gemeinsam mit Ihrem Abovertrag. Die aktuellen Bedingungen können Sie jederzeit auf unserer Website www.landesbuehnen-sachsen.de unter „AGB“ einsehen.

Bezüglich der Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Website www.landesbuehnen-sachsen.de wird auf die dort abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.

VII. Gleichstellungsbestimmung

Die Verwendung der männlichen Form in diesen Allgemeinen Abonnementbedingungen wie des Abovertrages selbst ist geschlechtsneutral anzusehen und gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

VIII. Anwendbarkeit deutschen Rechts / Deutsch als Vertragssprache

Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.

Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen und Informationen werden in deutscher Sprache abgefasst.

IX. Änderungsvorbehalt, Unwirksamkeit / Teilunwirksamkeit der Klauseln

Die vorstehenden Allgemeinen Abonnementbedingungen werden auch in geänderter Form Vertragsbestandteil, wenn der Abonnent über die Neufassung unterrichtet und ihm der geänderte Text unter Hervorhebung der geänderten Klauseln zugänglich gemacht wurde, soweit der Abonnent nicht binnen eines Monats ab Zugänglichmachung der so gekennzeichneten Neufassung kündigt. Unterbleibt die Kündigung, werden die Allgemeinen Abonnementbedingungen mit Ablauf der Kündigungsfrist in geänderter Fassung Vertragsbestandteil.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Abonnementbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

X. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Abonnementbedingungen treten mit dem 26.04.2018 in Kraft.