I. Geltung / AGB / Abwehrklausel

Die Allgemeinen Spontanabonnementbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Landesbühnen Sachsen GmbH („Theater“), insoweit vertreten durch den Kassenleiter, und den Personen, mit denen ein Spontanabo unter Einbeziehung dieser allgemeinen Spontanabonnementbedingungen zustande gekommen ist („Abonnent“). Ergänzend finden auf das Spontanabo auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Theaters sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Felsenbühne Rathen im Betrieb des Theaters Anwendung, die im Falle des Widerspruchs diesen Allgemeinen Spontanabonnementbedingungen nachgehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn auf solche verwiesen werden sollte.

II. Vertragsgegenstand / Änderungen / Übertragbarkeit / Ermäßigungsberechtigung

Bei dem Spontanabo erhält der Abonnent entsprechend der im Vorhinein festgelegten Anzahl von Vorstellungen Gutscheine, die er jeweils nur für eine Eintrittskarte für eine Vorstellung seiner Wahl in den Spielstätten des Stammhauses des Theaters als auch der Felsenbühne Rathen entsprechend der gelösten Preisgruppe und vorbehaltlich deren Verfügbarkeit außerhalb von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen einlösen kann. Dabei ist die Nutzung mehrerer Gutscheine desselben Spontanabos für dieselbe Vorstellung ausdrücklich ausgeschlossen.

Ist der Abonnent an der Wahrnehmung von Vorstellungsterminen gehindert, hat er die Möglichkeit, bei Vorlage der betreffenden Eintrittskarte spätestens zwei Tage vor dem Vorstellungstermin, diese im Rahmen der Verfügbarkeit gegen eine Eintrittskarte für einen Ersatztermin oder eine andere Vorstellung umzutauschen.

Sind für die vom Abonnenten gewählte Vorstellung keine Eintrittskarten der entsprechenden Preisgruppe verfügbar, besteht die Möglichkeit, auf eine andere Preisgruppe auszuweichen. Ergibt sich dabei eine Differenz zu Lasten des Abonnenten (höhere Preisgruppe), ist der Abonnent und bei einer solchen zu Gunsten des Abonnenten (niedrigere Preisgruppe), ist das Theater zum Ausgleich verpflichtet. Die Höhe des Ausgleichs wird hierbei stets durch die Differenz gegenüber der Preisgruppe des entsprechenden Abonnements bestimmt.

Die Gutscheine verlieren mit dem Ablauf der Spielzeit, für die oder innerhalb derer sie ausgegeben worden sind, ihre Gültigkeit. Die Übertragung in eine neue Spielzeit ist ausgeschlossen. Für nicht eingelöste Gutscheine, nicht besuchte oder nicht rechtzeitig getauschte Vorstellungen, verloren gegangene Gutscheine oder Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

Nicht ermäßigte Gutscheine oder Eintrittskarten sind frei übertragbar, ermäßigte Gutscheine oder Eintrittskarten jedoch grundsätzlich nur zu Gunsten solcher Personen, die ebenfalls berechtigt sind, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Dies sind Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 v.H. sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II, die alle mit Ausnahme der Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bei Inanspruchnahme der Ermäßigung jeweils einen gültigen Nachweis dieser Eigenschaft (im Falle befristeter Nachweise etwa durch entsprechende Folgebescheinigung) bei der Einlasskontrolle im Original vorzulegen haben. Eine rückwirkende Gewährung der Ermäßigung erfolgt nicht. Soll im Einzelfall ein ermäßigter Gutschein oder eine ermäßigte Eintrittskarte auf eine nicht ermäßigungsberechtigte Person übertragen werden oder kann bei Inanspruchnahme eines ermäßigten Gutscheins oder einer ermäßigten Eintrittskarte kein gültiger Nachweis vorgelegt werden, ist die Differenz gegenüber dem normalen Spontanabokartenpreis nachzuentrichten.

III. Zahlungspflicht / Folgen von Verzug / Nebenleistungen

Die Spontanabopreise sind in der vereinbarten Höhe jeweils für eine Spielzeit im Voraus zu Gunsten des angegebenen Geschäftskontos des Theaters bzw. in bar an der Theaterkasse zu bezahlen und gelten als rechtzeitig geleistet, soweit sie dem Theater binnen der vereinbarten Zahlungsfrist kostenfrei zur freien Verfügung gutgeschrieben sind.

Befindet sich der Abonnent mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Verzug, werden pro Mahnung Mahnkosten in Höhe von 3,00€ unbeschadet sonstiger Ansprüche erhoben. Der Nachweis darüber hinausgehender Aufwendungen bleibt dem Theater und der Nachweis keiner oder geringerer Aufwendungen dem Abonnenten vorbehalten. Dauert der Zahlungsverzug ungeachtet einer Mahnung fort, ist das Theater berechtigt, das Spontanabo außerordentlich zu kündigen.

Nach vollständiger Bezahlung des Spontanabopreises werden die Gutscheine ausgehändigt bzw. an die vom Abonnenten angegebene Adresse übersandt.

Im Falle der Versendung von Gutscheinen bzw. Eintrittskarten wird ein zusätzliches Entgelt i.H.v. 2,00€ erhoben, was zugleich mit dem Spontanabopreis zu entrichten ist. Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr des Abonnenten.

Nach Erhalt der Gutscheine bzw. Eintrittskarten ist der Abonnent verpflichtet, diese unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Reklamationen ebenfalls unverzüglich dem Theater anzuzeigen. Ansprüche aufgrund verspäteter Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, das Theater hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

IV. Vertragslaufzeit / Vertragsbeendigung

Die Laufzeit des Spontanabos beginnt mit dem Zustandekommen dieser Vereinbarung und endet ohne weiteres mit Ablauf der Spielzeit, für die es eingegangen worden ist. Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund binnen zwei Wochen nach Kenntnis desselben und mit entsprechendem Nachweis. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Endet das Spontanabo durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vorzeitig, so errechnet sich das Entgelt anteilig entsprechend der seit Vertragsbeginn bis zur Beendigung eingelösten Gutscheine.

V. Haftungsbegrenzung

Vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung haftet das Theater für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Theaters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Theaters beruhen, oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Theaters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Theaters beruhen. Darüber hinaus ist jedwede Haftung des Theaters ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich eine zwingende Haftung vorgesehen ist.

VI. Datenschutz / Spielplanänderungen

Alle Informationen zum Umgang mit Ihren Daten durch das Theater entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie erhalten die aktuellen AGB gemeinsam mit Ihrem Abovertrag. Die aktuellen Bedingungen können Sie jederzeit auf unserer Website www.landesbuehnen-sachsen.de unter „AGB“ einsehen.

Bezüglich der Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Website www.landesbuehnen-sachsen.de wird auf die dort abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.

VII. Gleichstellungsbestimmung

Die Verwendung der männlichen Form in diesen Allgemeinen Spontanabosbedingungen wie des Spontanabos selbst ist geschlechtsneutral anzusehen und gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

VIII. Anwendbarkeit deutschen Rechts / Deutsch als Vertragssprache

Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.

Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen und Informationen werden in deutscher Sprache abgefasst.

IX. Änderungsvorbehalt, Unwirksamkeit / Teilunwirksamkeit der Klauseln

Die vorstehenden Allgemeinen Spontanabonnementbedingungen werden auch in geänderter Form Vertragsbestandteil, wenn der Abonnent über die Neufassung unterrichtet und ihm der geänderte Text unter Hervorhebung der geänderten Klauseln zugänglich gemacht wurde, soweit der Abonnent nicht binnen eines Monats ab Zugänglichmachung der so gekennzeichneten Neufassung kündigt.

Unterbleibt die Kündigung, werden die Allgemeinen Spontanabonnementbedingungen mit Ablauf der Kündigungsfrist in geänderter Fassung Vertragsbestandteil.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Spontanabonnementbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

X. Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Spontanabonnementbedingungen treten am 9. Mai 2018 in Kraft.